Meine Praxis ist rein privater Natur. Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich. Sie können natürlich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nachfragen, ob eine Kostenübernahme bei sehr langen Wartezeiten von psychotherapeutischen Kollegen*innen mit Kassensitz möglich ist. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen/Beihilfe oder eine Behandlung als Selbstzahler*in ist möglich. Sie sollten jedoch im Falle einer Privatversicherung vorab prüfen, welche Vertragsregelungen festgelegt sind und eine Kostenübernahme ermöglichen. Beihilfeberechtigte Personen informieren sich bei ihrer Beihilfestelle und bei ihrer Krankenversicherung über das Kostenübernahmeverfahren.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz (50 min) für Psychotherapie beträgt bei Privatpatienten*innen derzeit 100,55 €. Auch bei Selbstzahlern*innen erfolgt die Abrechnung gemäß der GOP. Wenn Sie Selbstzahler*in sind, tragen Sie die Therapiekosten selbst und sind nicht an Formalitäten gebunden.
Zunächst lernen wir uns nach Kontaktaufnahme in einem ersten Gespräch kennen, in dem wir auch schon klären, ob eine Behandlung und welche Art der Behandlung notwendig ist. In weiteren vier Sitzungen erfolgt eine ausführliche Krankheitsanamnese, Diagnostik sowie Zielklärung. Es handelt sich dabei um die ersten fünf probatorischen Sitzungen, die in der Regel von allen Privatversicherungen übernommen werden und Sie noch nicht verpflichten, eine Behandlung aufzunehmen. Sie können sich innerhalb dieser fünf ersten Sitzungen entscheiden, ob Sie eine Behandlung bei mir beginnen möchten. Nach diesen ersten Sitzungen erfolgt die Stellung eines Antrags, wenn Ihre Krankenkasse dies fordert. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
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